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   BFH, 26.06.1990 - VII R 104/87   

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https://dejure.org/1990,2141
BFH, 26.06.1990 - VII R 104/87 (https://dejure.org/1990,2141)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1990 - VII R 104/87 (https://dejure.org/1990,2141)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - VII R 104/87 (https://dejure.org/1990,2141)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 221
  • BB 1990, 1968
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BFH, 08.01.1991 - VII R 119/89

    Währungsausgleichsbeträge bei Versand von Milchpulver zu Futterzwecken nach

    Gleiche Ausführungen sind indes im Senatsurteil vom 26. Juni 1990 VII R 104/87 BFHE 169, 221 [BFH 21.01.1992 - VIII R 72/87] enthalten.

    Der Senat hat vor der positiv-rechtlichen Regelung dieser Frage im Anschluß an die Rechtsprechung des BVerwG in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß zwar grundsätzlich die Behörde die Beweislast trägt für die Tatsachen, die die Rechtmäßigkeit des die Gewährung von gemeinschaftsrechtlichen Ausfuhrvergünstigungen widerrufenden Bescheids begründen, dieser Grundsatz aber eine Ausnahme erfährt, wenn die Nichterweislichkeit auf einem im Verantwortungsbereich des Begünstigenden liegenden Umstand beruht (vgl. z. B. Senatsurteile vom 26. Juni 1990 VII R 104/87, BFHE 161, 221 Nr. 2 a der Gründe; vom 26. März 1980 VII R 97/76, BFHE 130, 209, 213, mit Hinweisen).

    § 11 Abs. 1 Ausfuhr-Währungsausgleichs-Verordnung verstößt entgegen der Auffassung der Revision nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG oder den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. Senats-Urteil BFHE 161, 221 Nr. 2 a der Gründe).

    Der Senat verweist insoweit auf die Gründe seines Urteils in BFHE 145, 465, 468 ff. zur entsprechenden Rechtsfrage in bezug auf den gleichlautenden § 14 VO AusfErst EWG 1974 (vgl. auch Senats-Urteil in BFHE 161, 221, Nr. 1 der Gründe).

    Aus dem der letztgenannten Vorschrift wörtlich entsprechenden § 14 VO AusfErst EWG 1974 bzw. § 19 VO AusfErst EWG 1980 hat der Senat in BFHE 145, 456 bzw. in BFHE 161, 221 seine Meinung abgeleitet, es liege eine Spezialregelung vor, nicht aber aus dem dem § 9 Abs. 2 Satz 1 der Beihilfeverordnung-Magermilch allein entsprechenden § 16 Abs. 2 Satz 1 VO AusfErst EWG 1974 bzw. § 20 Abs. 2 Satz 1 VO AusfErst EWG 1980 (bzw. dem diesem wiederum entsprechenden § 1 Abs. 2 Satz 1 der Ausfuhr-Währungsausgleichs-Verordnung).

  • BFH, 09.06.2005 - VII B 19/02

    Überprüfung der Gewichtsangaben für Warensendung; Mindergewicht; Gewicht

    Daraus folgt ohne weiteres und zwingend, dass auch die Vorschriften des ZK über die Überprüfung der Angaben in einer Zoll- bzw. Ausfuhranmeldung im Ausfuhrerstattungsrecht anzuwenden sind, insbesondere was die Voraussetzungen, die Durchführung und die Rechtsfolgen einer Beschau gemäß Art. 69, 70 Abs. 1 ZK angeht (vgl. zur sinngemäßen Anwendung des rechtsähnlichen früheren § 17 des Zollgesetzes --ZG-- im Ausfuhrerstattungsrecht Senatsurteile vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190, und vom 26. Juni 1990 VII R 104/87, BFHE 161, 221).

    Vermag der Ausführer in einem solchen Fall die durch das Ergebnis der Nachverwiegung ausgelösten Zweifel nicht überzeugend auszuräumen, so geht dies zu seinen Lasten, da er unbeschadet der nach Art. 71 Abs. 2 ZK durch seine Angaben grundsätzlich ausgelösten Fiktion die Feststellungslast für die Voraussetzungen der von ihm in Anspruch genommenen Ausfuhrerstattung trägt (Senatsurteile in BFHE 161, 221, und vom 18. Mai 1993 VII R 70/92, BFH/NV 1994, 208).

  • BFH, 18.05.1993 - VII R 70/92

    Ausfuhrerstattungsanspruch bei Überschreitung der Lagerfrist - Unveränderter

    Daraus ergibt sich, daß die Klägerin grundsätzlich die Beweislast (Feststellungslast) hinsichtlich der Beschaffenheit zu tragen hat (Senatsurteil vom 26. Juni 1990 VII R 104/87, BFHE 161, 221).

    Dies folgt aus der Vermutungsregelung des § 17 Abs. 1 Satz 2 ZG, die nach § 11 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 3 Abs. 4 Ausfuhrerstattungsverordnung sinngemäß auch bei Abmeldung aus der Erstattungslagerung anzuwenden ist (vgl. BFHE 161, 221).

  • FG Hamburg, 06.12.2000 - IV 101/00

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung für die Ausfuhr von aus der ehemaligen DDR

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  • FG Hamburg, 12.08.1996 - IV 86/94

    Rückerstattung von Ausfuhrerstattung und Währungsausgleich; Exports von lebenden

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  • BFH, 28.10.1997 - VII R 73/94
    b) Das FG hat aber zu Unrecht erkannt, daß die Vermutung als widerlegt anzusehen ist, weil in drei Ausfuhrfällen durch Untersuchung der gezogenen Proben ein Acetylgehalt der Kartoffelstärke von 0, 5 % und mehr festgestellt und in den übrigen Fällen das Bestehen der ernstlichen Möglichkeit für die Unrichtigkeit der Vermutungen nachgewiesen worden sei (vgl. zu letzterem Senatsurteil vom 26. Juni 1990 VII R 104/87, BFHE 161, 221).
  • FG Hamburg, 13.08.2002 - IV 32/99

    Gewährung von Ausfuhrerstattung

    Aber selbst wenn man zugunsten der Klägerin davon ausginge, dass ungeachtet der Vorschrift des Art. 70 Abs. 1 Unterabsatz 2 ZK und des Umstandes, dass mit In-Kraft-Treten des Zollkodex das Ausfuhrverfahren ein Zollverfahren darstellt (vgl. Art. 4 Nr. 16 lit. a) ZK), im Ausfuhrerstattungsrecht die Beschaffenheitsvermutung schon dann als widerlegt anzusehen ist, wenn die ernstliche Möglichkeit der Unrichtigkeit der Vermutung nachgewiesen wird (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 26.6.1990 - VII R 104/87 -, in: BFHE 161, S. 221), könnte der Klage kein Erfolg beschieden sein.
  • BFH, 10.03.1998 - VII R 13/97

    Antrag auf Ausfuhrvergünstigungen für Tiere (Rinder) - Ordnungsgemäße Ermittlung

    Da das Gewicht jedes einzelnen Tieres von R festgestellt wurde, besteht entgegen der Auffassung des FG kein Raum für die Anwendung der gemäß § 3 Abs. 4 VO AusfErst EWG 1980 grundsätzlich auch im Rahmen des Ausfuhrerstattungsrechts sinngemäß geltenden Vermutungsregelung des § 17 ZG und der gegenüber dem Vollbeweis erleichterten Anforderungen für die Entkräftung der im Rahmen des § 17 ZG begründeten Vermutung (vgl. zur sinngemäßen Anwendung des § 17 ZG im Ausfuhrerstattungsrecht BFH-Urteile vom 18. Mai 1993 VII R 44/92, BFHE 172, 190, und vom 26. Juni 1990 VII R 104/87, BFHE 161, 221).
  • FG Hamburg, 10.12.2001 - IV 87/98

    Rückforderung der durch überhöhte Gewichtsangaben gewährten Ausfuhrerstattung

    Dabei genügt es im Bereich des Ausfuhrerstattungsrechts zur Widerlegung, dass die Behörde die ernstliche Möglichkeit der Unrichtigkeit der Vermutungen nachweist, da § 17 ZG im Ausfuhrerstattungsrecht nur sinngemäß gilt und es dem insoweit zu berücksichtigenden Sinn und Zweck des Ausfuhrerstattungsrechts widerspräche, wenn die Behörde den vollen Beweis der anderen Menge oder Beschaffenheit der ausgeführten Ware zu erbringen hätte (BFH, Urteil v. 26.6.1990, VII R 104/87, BFHE 161 S. 221, 224).
  • FG Hamburg, 08.03.1996 - IV 249/95

    Erwerb von Magermilchpulver im Rahmen des Sonderverkaufs zur Ausfuhr aus

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  • FG Hamburg, 06.12.2004 - IV 200/04

    Ausfuhrerstattung: Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • FG Hamburg, 06.12.2004 - IV 179/04

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung bei teilweise nicht begünstigter Ware

  • FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 134/98

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 496/98

    Ausfuhrerstattung gefrorenes Rindfleisch

  • FG Hamburg, 22.06.2000 - IV 19/98

    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 06.07.1999 - IV 826/97

    Ausfuhrerstattung für reinrassige Zuchtrinder

  • FG Hamburg, 30.04.1998 - IV 36/95

    Rückzahlung von Ausfuhrerstattungen wegen nicht erfüllter Qualitätsanforderungen;

  • FG Hamburg, 07.05.1997 - IV 280/97

    Voraussetzung gesunder und handelsüblicher Qualität; Waren, deren

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